Ritzel Wechsel
Moderator: Georg
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Re: Ritzel Wechsel
Frank, es geht doch gar nicht darum wie schnell ich von der Ampel wegkomme oder was ich für einen optimalen Wheely hinlegen kann bei ner
17 / 42 Kombination. Die Frage mit der Heckhöherlegung war doch schon nach der Hälfte dieses Beitrages beantwortet . Danach ging die Diskussion
mit besseren Fahreigenschaften weiter. Es liegt doch klar auf der Hand, das die Gesamtübersetzung der GSX viel zu lang ist . Bei einer für den Motor
gesunden Drehzahl von ca. 3000 bis 6000 U/min kann der 5. und 6. Gang kaum genutzt werden. Der Fahrkomfort wird erheblich verbessert, wenn die
letzten 3 Gänge mehr mitbenutzt werden können. Der Spritverbrauch ändert sich bei dieser Kombination auch zum positiven. Ich fahre die 1400er
seit 2004 mit jetzt 106000 km und war beim ersten Kettensatzwechsel mit 17/42 voll begeistert. Ein total anderes Motorrad ! So ist meine
Erfahrung mit dieser Änderung !
Gruß, Manni
17 / 42 Kombination. Die Frage mit der Heckhöherlegung war doch schon nach der Hälfte dieses Beitrages beantwortet . Danach ging die Diskussion
mit besseren Fahreigenschaften weiter. Es liegt doch klar auf der Hand, das die Gesamtübersetzung der GSX viel zu lang ist . Bei einer für den Motor
gesunden Drehzahl von ca. 3000 bis 6000 U/min kann der 5. und 6. Gang kaum genutzt werden. Der Fahrkomfort wird erheblich verbessert, wenn die
letzten 3 Gänge mehr mitbenutzt werden können. Der Spritverbrauch ändert sich bei dieser Kombination auch zum positiven. Ich fahre die 1400er
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Gruß, Manni
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Manni ist am 10.01.2020 verstorben.
R.I.P. Manni !
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Re: Ritzel Wechsel
Moin Manni,
es geht bei Tips in diesem öffentlichen Forum aber auch darum, ob etwas erlaubt ist oder nicht.
Und eine Übersetzungsänderung ist in Deutschland eintragungspflichtig, ansonsten erlischt die ABE des Fahrzeuges.
Wenn Du also ein Gutachten hast, was diese Eintragung ermöglicht, wäre es nett uns daran teilhaben zu lassen.
Spätestens bei Beteiligung an einem Unfall, ungünstigenfalls noch mit Personenschaden, wird die Frage nach der ABE dann nicht mehr belächelt....
Im übrigen, ich habe auch mal mit Geardata gespielt, ist der original übersetzte 5. Gang immer noch länger als der 6. bei 17/42, was die Aussage bezüglich 5. und 6. Gang doch etwas relativiert. Wenn man den 6. gegebenenfalls als Overdrive betrachtet und sich eben einen Gang niedriger aufhält kommt man auch nicht langsamer vorwärts, hat durch den längeren 1. Gang beim Start eventuell sogar Vorteile
Es gibt also durchaus gute Gründe, bei der originalen Übersetzung zu bleiben.
es geht bei Tips in diesem öffentlichen Forum aber auch darum, ob etwas erlaubt ist oder nicht.
Und eine Übersetzungsänderung ist in Deutschland eintragungspflichtig, ansonsten erlischt die ABE des Fahrzeuges.
Wenn Du also ein Gutachten hast, was diese Eintragung ermöglicht, wäre es nett uns daran teilhaben zu lassen.
Spätestens bei Beteiligung an einem Unfall, ungünstigenfalls noch mit Personenschaden, wird die Frage nach der ABE dann nicht mehr belächelt....
Im übrigen, ich habe auch mal mit Geardata gespielt, ist der original übersetzte 5. Gang immer noch länger als der 6. bei 17/42, was die Aussage bezüglich 5. und 6. Gang doch etwas relativiert. Wenn man den 6. gegebenenfalls als Overdrive betrachtet und sich eben einen Gang niedriger aufhält kommt man auch nicht langsamer vorwärts, hat durch den längeren 1. Gang beim Start eventuell sogar Vorteile
Es gibt also durchaus gute Gründe, bei der originalen Übersetzung zu bleiben.
Grüße von der Küste
Chris
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Re: Ritzel Wechsel
Chris, ich betone nochmals . Es geht nicht darum ob man sich langsamer oder schneller vorwärts bewegt oder beim Start im 1. Gang Vorteile hat.
Wer braucht bei der GSX eine theoretische Höchstgeschwindigkeit von 290 Kmh ? Das gesamte Fahrverhalten in jedem Gang ändert sich positiv. Das
können noch mindestens 100 andere 14ner Fahrer bestätigen ! Und bezüglich der Betriebserlaubnis schüttelt jeder Ing. den Kopf bei der Frage der
Eintragung . Ich habe es bei verschiedenen Prüforganisationen angesprochen und bekam die Antwort : Das ist doch keine negative Veränderung !
Man muß nicht alle Veränderungen eintragen lassen, die nicht dem Serienzustand entsprechen. Ein Motor hat angeblich mit Iridium Kerzen und
Tankbefüllung mit V-Power ( Aussage von andern Fahrern ) auch mehr Leistung. Muß man das eintragen lassen ? Also alles gut
Wer braucht bei der GSX eine theoretische Höchstgeschwindigkeit von 290 Kmh ? Das gesamte Fahrverhalten in jedem Gang ändert sich positiv. Das
können noch mindestens 100 andere 14ner Fahrer bestätigen ! Und bezüglich der Betriebserlaubnis schüttelt jeder Ing. den Kopf bei der Frage der
Eintragung . Ich habe es bei verschiedenen Prüforganisationen angesprochen und bekam die Antwort : Das ist doch keine negative Veränderung !
Man muß nicht alle Veränderungen eintragen lassen, die nicht dem Serienzustand entsprechen. Ein Motor hat angeblich mit Iridium Kerzen und
Tankbefüllung mit V-Power ( Aussage von andern Fahrern ) auch mehr Leistung. Muß man das eintragen lassen ? Also alles gut
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R.I.P. Manni !
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Re: Ritzel Wechsel
Schön Frank,ich noch lange nicht.
Sei doch froh dass überhaupt jemand was schreibt
Es ist gerade Winter,und den gilt es zu überbrücken
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Re: Ritzel Wechsel
Manni,
wenn es angeblich keine negative Veränderung ist, weshalb trägt es dir dann keiner ein? Die Herren Ingenieure hätten dann leicht verdientes Geld und nichts zu befürchten.
Fakt ist, das sich Abgas- und Geräuschverhalten, das bei festgelegten Geschwindigkeiten gemessen wird, verändern.
Es wäre also eine erneute Geräusch- und Abgasprüfung (im Zyklus, nicht im Stand) und eigentlich auch eine erneute Höchstgeschwindigkeitsmessung erforderlich um eine Eintragung zu bekommen. Vorausgesetzt, es besteht die Möglichkeit diese zu bestehen und jemand ist gewillt, für sowas eine Menge Geld zu investieren.
Ich habe an meinem Rennerle (600 ccm) auch die Übersetzung an die jeweilige Strecke angepasst, ich weiß schon wie sich das anfühlt. Wenn es aber nicht um die letzten Zehntel auf eine Runde geht und das bei einem Motor, der zwischen 3000 und 6000 Touren mindestens 120 nm anliegen hat, steht für mich das Risiko in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Vorteil. Und mir fällt auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich zum Überholen mal runterschalte
Um es nochmal klarzustellen, jeder soll so rumfahren wie er es für richtig hält. Aber wenn etwas nicht zulässig ist sollte man das wenigstens anführen, bevor man die Änderung bedenkenlos weiterempfiehlt.
wenn es angeblich keine negative Veränderung ist, weshalb trägt es dir dann keiner ein? Die Herren Ingenieure hätten dann leicht verdientes Geld und nichts zu befürchten.
Fakt ist, das sich Abgas- und Geräuschverhalten, das bei festgelegten Geschwindigkeiten gemessen wird, verändern.
Es wäre also eine erneute Geräusch- und Abgasprüfung (im Zyklus, nicht im Stand) und eigentlich auch eine erneute Höchstgeschwindigkeitsmessung erforderlich um eine Eintragung zu bekommen. Vorausgesetzt, es besteht die Möglichkeit diese zu bestehen und jemand ist gewillt, für sowas eine Menge Geld zu investieren.
Ich habe an meinem Rennerle (600 ccm) auch die Übersetzung an die jeweilige Strecke angepasst, ich weiß schon wie sich das anfühlt. Wenn es aber nicht um die letzten Zehntel auf eine Runde geht und das bei einem Motor, der zwischen 3000 und 6000 Touren mindestens 120 nm anliegen hat, steht für mich das Risiko in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Vorteil. Und mir fällt auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich zum Überholen mal runterschalte
Um es nochmal klarzustellen, jeder soll so rumfahren wie er es für richtig hält. Aber wenn etwas nicht zulässig ist sollte man das wenigstens anführen, bevor man die Änderung bedenkenlos weiterempfiehlt.
Grüße von der Küste
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Re: Ritzel Wechsel
Chris, ich habe alles durch mit Abnahme und eintragen. Von den Prüforganisationen über Technische Anfrage bei Suzuki bis hin zu KBA . Keiner
konnte was handfestes sagen. In Verbindung mit der Betriebserlaubnis hieß es von Allen : Ich glaube, die erlöscht dann ! Glauben heißt
nicht wissen !! Also weiß es keiner. Nicht hier und auch nicht in anderen Foren ! Das KBA hat mich auf die § 19 , 20 , und 69 der StVZO verwiesen.
Da ist ganz klar definiert : Betriebserlaubnis = Typengenehmigung . EIne Typengenehmigung kann nicht erlöschen !! Außer ich baue aus dem
Motorrad einen dreirädrigen Schneepflug oder aus einem Transporter ein Wohnmobil. Deshalb will das auch keiner eintragen mit der Änderung
der Übersetzung, weil das kein Umbau auf eine andere Bauart ist. In § 19 der StVZO steht : Die Betriebserlaubnis oder auch Typengenehmigung
erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die : 1.) Die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird . 2.) Eine Gefährdung
von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. 3.) Das Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtert wird . So schön , so gut . Zeig mir mal in der StVZO
einen Paragraphen , der vorschreibt das Abgas und Geräuschverhalten durch eine Übersetzungsveränderung nicht mehr im Rahmen der geltenden
Vorschriften ist. Kein Gesetz schreibt dir vor, ob du mit 50 km/h im 1.Gang oder im 5./6. mit 50 km/h durch die Ortschaft fährst. Im Geräusch -
Verhalten ist dann ein gewaltiger Unterschied. Der gleiche Unterschied wie in der Gangauswahl des Fahrers ist auch bei einer Übersetzungsänderung
gegeben. Egal ob 18/41 im 3. Gang oder 17/42 im 4.Gang. Eintragen will es kein Prüfer, weil es nicht gegen geltende Vorschriften verstößt und legal
ist in Bezug auf Betriebserlaubnis. Zum Vergleich . Erlischt die BE, wenn du statt 2,5 er Gabelöl ( serienmäßig ) 7,5 er oder 10 er reinmachst ?? Das
Fahrverhalten ändert sich dadurch auch gewaltig.
PS . : Ich übernehme keine Haftung bei Bezug auf dieses Schreiben , falls wer meine Schilderung als unverbindliche Genehmigung der Ritzeländerung
annimmt !
Gruß, Manni
konnte was handfestes sagen. In Verbindung mit der Betriebserlaubnis hieß es von Allen : Ich glaube, die erlöscht dann ! Glauben heißt
nicht wissen !! Also weiß es keiner. Nicht hier und auch nicht in anderen Foren ! Das KBA hat mich auf die § 19 , 20 , und 69 der StVZO verwiesen.
Da ist ganz klar definiert : Betriebserlaubnis = Typengenehmigung . EIne Typengenehmigung kann nicht erlöschen !! Außer ich baue aus dem
Motorrad einen dreirädrigen Schneepflug oder aus einem Transporter ein Wohnmobil. Deshalb will das auch keiner eintragen mit der Änderung
der Übersetzung, weil das kein Umbau auf eine andere Bauart ist. In § 19 der StVZO steht : Die Betriebserlaubnis oder auch Typengenehmigung
erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die : 1.) Die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird . 2.) Eine Gefährdung
von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. 3.) Das Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtert wird . So schön , so gut . Zeig mir mal in der StVZO
einen Paragraphen , der vorschreibt das Abgas und Geräuschverhalten durch eine Übersetzungsveränderung nicht mehr im Rahmen der geltenden
Vorschriften ist. Kein Gesetz schreibt dir vor, ob du mit 50 km/h im 1.Gang oder im 5./6. mit 50 km/h durch die Ortschaft fährst. Im Geräusch -
Verhalten ist dann ein gewaltiger Unterschied. Der gleiche Unterschied wie in der Gangauswahl des Fahrers ist auch bei einer Übersetzungsänderung
gegeben. Egal ob 18/41 im 3. Gang oder 17/42 im 4.Gang. Eintragen will es kein Prüfer, weil es nicht gegen geltende Vorschriften verstößt und legal
ist in Bezug auf Betriebserlaubnis. Zum Vergleich . Erlischt die BE, wenn du statt 2,5 er Gabelöl ( serienmäßig ) 7,5 er oder 10 er reinmachst ?? Das
Fahrverhalten ändert sich dadurch auch gewaltig.
PS . : Ich übernehme keine Haftung bei Bezug auf dieses Schreiben , falls wer meine Schilderung als unverbindliche Genehmigung der Ritzeländerung
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Gruß, Manni
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Manni ist am 10.01.2020 verstorben.
R.I.P. Manni !
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Re: Ritzel Wechsel
das ist aber alles schön beschrieben zum Schluss tue ich meistens sowieso was ich will
Gruß Atschy
Ich bin anders als vermutet, selten wie erwartet und erst recht nicht, wie andere es gern hätten
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Re: Ritzel Wechsel
Aaaaaalter Schwede,was ne Diskussion.
Ich kann mich dem Manni nur anschließen und mit Sicherheit beweisen,dass meine Übersetzung besser ist als Original.
Und ob das verboten ist oder nicht,das ist mir eh Latte.
@ Chris:du bist aber auch hartnäckig mit Deiner Meinung.
Wenn Du nicht so weit weg wohnen würdest,würde ich Dir mal fix zeigen dass Deine Übersetzung nur zum trödeln dient.
Und ob der erste Gang etwas länger ist oder nicht,es geht um die Übernahme in den nächsten Gang.
So und jetzt könnt Ihr mit Steinen nach mir werden. Aber das musste einfach raus.
Gruß Toddy
Ich kann mich dem Manni nur anschließen und mit Sicherheit beweisen,dass meine Übersetzung besser ist als Original.
Und ob das verboten ist oder nicht,das ist mir eh Latte.
@ Chris:du bist aber auch hartnäckig mit Deiner Meinung.
Wenn Du nicht so weit weg wohnen würdest,würde ich Dir mal fix zeigen dass Deine Übersetzung nur zum trödeln dient.
Und ob der erste Gang etwas länger ist oder nicht,es geht um die Übernahme in den nächsten Gang.
So und jetzt könnt Ihr mit Steinen nach mir werden. Aber das musste einfach raus.
Gruß Toddy
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Re: Ritzel Wechsel
Toddy299,
wir können gerne mal nen Vergleich fahren in der Saison, wo denn? Rennstrecke oder Alpenpaß, ich bin dabei.
Ich bin nur dann hartnäckig, wenn jemand meint es gibt keine andere Weisheit als seine eigene. Es ist halt alles Ansichtssache und abhängig vom beabsichtigten Einsatzzweck. Ich hab bis in die Berge halt ne Ecke zu fahren und da ist so ein Overdrive schon recht entspannend.
wir können gerne mal nen Vergleich fahren in der Saison, wo denn? Rennstrecke oder Alpenpaß, ich bin dabei.
Ich bin nur dann hartnäckig, wenn jemand meint es gibt keine andere Weisheit als seine eigene. Es ist halt alles Ansichtssache und abhängig vom beabsichtigten Einsatzzweck. Ich hab bis in die Berge halt ne Ecke zu fahren und da ist so ein Overdrive schon recht entspannend.
Grüße von der Küste
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Re: Ritzel Wechsel
Moin Chris.
Ich dachte da eher so an von 0-Topspeed.
Wenn Du wirklich noch mit Original Übersetzung fährst,würde ich meinen Ar... drauf wetten,daß meine in dieser Challenge deutlich vorne ist.
Ich bin mir da deswegen sehr sicher,weil mein Kumpel eben auch noch mit seiner 14er mit der Originalübersetzung unterwegs ist und wir das schon oft genug probiert haben.
Wenn Du allerdings Deinen Motor bei LKM oder anderem Tuner hast machen lassen,könnte es natürlich anders aussehen.
Aber das wäre ja nach Deinen Aussagen verboten.
Vielleicht sehen wir uns ja mal irgendwann bei einem Treffen.
Freue mich schon drauf.
Bin jederzeit für diesen Test bereit
Gruß Toddy
Ich dachte da eher so an von 0-Topspeed.
Wenn Du wirklich noch mit Original Übersetzung fährst,würde ich meinen Ar... drauf wetten,daß meine in dieser Challenge deutlich vorne ist.
Ich bin mir da deswegen sehr sicher,weil mein Kumpel eben auch noch mit seiner 14er mit der Originalübersetzung unterwegs ist und wir das schon oft genug probiert haben.
Wenn Du allerdings Deinen Motor bei LKM oder anderem Tuner hast machen lassen,könnte es natürlich anders aussehen.
Aber das wäre ja nach Deinen Aussagen verboten.
Vielleicht sehen wir uns ja mal irgendwann bei einem Treffen.
Freue mich schon drauf.
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Re: Ritzel Wechsel
ich sag mal Wechsel die Übersetzung und entscheide die für eine
Gruß Atschy
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Re: Ritzel Wechsel
Habe auch die Übersetzung wg. HHL geändert auf 18/44 und Eingetragen bekommen, das war ein langer Weg. Mindestens 5 TÜVer die alles möglich wollte, von geänderter Homolgationsbescheinigung ??? durch Suzuki ??? über Testfahrten auf abgesperrter Strecke, natürlich eine Bescheinigung das sich das Abgas und Geräuschverhalten nicht negativ verändert und das der Tacho angeglichen werden muss und weiter unwichtigen Ding...... bis ich dann auf einen TÜVer in BW getroffen bin der sagte
,,bis 8% Abweichung kein Problem " und hat es Eingetragen. Da ich aber in Hessen wohne und die da total Besch....ert sind muß mann die Änderungsabnahmen nach Marburg Biedenkopf Senden wo das ganze nochmals von beflissenen Beamten für 39,90 Euro unter die Lupe genommen wird, um die Rechtskonformität fest zu stellen. Und dies war ohne Beanstandung. Den selben Zinober hatte ich damals bei der Änderungsabnahme der Reifengröße von 190/50 auf 190/55. Da war es ein RP TÜVer der sagte wenns passt mit der Felge kein Problem..Marburg Bie..... alles gut. Da ich noch andere Erfahrungen mit dem TÜV habe Sagt mir das, die meisten sich nur in ihrer Routinearbeit auskennen. Sollte dann eine Sonderabnahme kommen geben die es nicht zu keine Ahnung zu haben und kommen mit Diversen Gründen/Forderungen die es so nicht gibt. Habe aber auch schon TÜVer getroffen die sagten ,, Ich mach mich Schlau, komm in 2 Wochen wieder" ...so muss das. Man will ja nicht immer was Illegales, sondern das was die Stvzo hergibt, leider ist das vom jeweiligen Prüfer abhängig. Lange Diskussionen sind da nicht Zielführend, in der Zeit könnt ihr schon auf dem Weg zum nächsten Prüfer sein . Ach ja und auf die Übersetzungsänderung die HHL und die geänderte Reifengröße 190/55 möcht ich nicht verzichte. das Fahrverhalten ist ein ganz anders wie im Orginalzustand. Ok in langsamer Fahrt ist das Mopped etwas Kippeliger da ich aber seltener langsam Fahre überwiegt der Vorteil der Agilität was Durchzug und Kurvenfahrten betrifft. Aber jeder so wie es ihm gefällt. Gruß Dieter
,,bis 8% Abweichung kein Problem " und hat es Eingetragen. Da ich aber in Hessen wohne und die da total Besch....ert sind muß mann die Änderungsabnahmen nach Marburg Biedenkopf Senden wo das ganze nochmals von beflissenen Beamten für 39,90 Euro unter die Lupe genommen wird, um die Rechtskonformität fest zu stellen. Und dies war ohne Beanstandung. Den selben Zinober hatte ich damals bei der Änderungsabnahme der Reifengröße von 190/50 auf 190/55. Da war es ein RP TÜVer der sagte wenns passt mit der Felge kein Problem..Marburg Bie..... alles gut. Da ich noch andere Erfahrungen mit dem TÜV habe Sagt mir das, die meisten sich nur in ihrer Routinearbeit auskennen. Sollte dann eine Sonderabnahme kommen geben die es nicht zu keine Ahnung zu haben und kommen mit Diversen Gründen/Forderungen die es so nicht gibt. Habe aber auch schon TÜVer getroffen die sagten ,, Ich mach mich Schlau, komm in 2 Wochen wieder" ...so muss das. Man will ja nicht immer was Illegales, sondern das was die Stvzo hergibt, leider ist das vom jeweiligen Prüfer abhängig. Lange Diskussionen sind da nicht Zielführend, in der Zeit könnt ihr schon auf dem Weg zum nächsten Prüfer sein . Ach ja und auf die Übersetzungsänderung die HHL und die geänderte Reifengröße 190/55 möcht ich nicht verzichte. das Fahrverhalten ist ein ganz anders wie im Orginalzustand. Ok in langsamer Fahrt ist das Mopped etwas Kippeliger da ich aber seltener langsam Fahre überwiegt der Vorteil der Agilität was Durchzug und Kurvenfahrten betrifft. Aber jeder so wie es ihm gefällt. Gruß Dieter
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Re: Ritzel Wechsel
Danke Dieter,
das waren die Aussagen auf die ich gehofft habe und der Threadersteller wohl auch!
Die einzige Frage, die sich mir noch stellt: schleift die Kette auf dem Schwingenschutz jetzt noch mehr als ohne HHL mit 41er Kettenrad?
Oder anders rum gefragt, wie lange hält bei Deiner der Schleifschutz?
das waren die Aussagen auf die ich gehofft habe und der Threadersteller wohl auch!
Die einzige Frage, die sich mir noch stellt: schleift die Kette auf dem Schwingenschutz jetzt noch mehr als ohne HHL mit 41er Kettenrad?
Oder anders rum gefragt, wie lange hält bei Deiner der Schleifschutz?
Grüße von der Küste
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Re: Ritzel Wechsel
Gunman hat geschrieben: ↑15. Jan 2019 06:43 Danke Dieter,
das waren die Aussagen auf die ich gehofft habe und der Threadersteller wohl auch!
Die einzige Frage, die sich mir noch stellt: schleift die Kette auf dem Schwingenschutz jetzt noch mehr als ohne HHL mit 41er Kettenrad?
Oder anders rum gefragt, wie lange hält bei Deiner der Schleifschutz?
Und wie lange ist deine Kette 116 Glieder ?
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Re: Ritzel Wechsel
Hallo,Gunman hat geschrieben: ↑15. Jan 2019 06:43 Danke Dieter,
das waren die Aussagen auf die ich gehofft habe und der Threadersteller wohl auch!
Die einzige Frage, die sich mir noch stellt: schleift die Kette auf dem Schwingenschutz jetzt noch mehr als ohne HHL mit 41er Kettenrad?
Oder anders rum gefragt, wie lange hält bei Deiner der Schleifschutz?
Gunman hat Recht, Dieter hat genau die Konstellation die ich abfragen wollte. Ist das schleifen der Kette am Schleifschutz mit dem größeren Kettenrad weniger geworden?
Gruß Erich
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Re: Ritzel Wechsel
Ich fahre seit über 175.000 Km mit HHL und seit 139.000 Km mit einem 43 Kettenblatt und seit etwa 100.000 Km 17/43.
Konnte bisher keine nennenswerte Abnutzung am Schleifschutz feststellen, man sollte die Kettenpflege aber auch etwas penibler gestalten, dann gleitet die Kette auch besser über den Schleifschutz.
Achja eins noch, fahre immer zu zweit, sitzen halt beide vorne am Tank , auch viel mit Gepäck unterwegs, ich würde mir da nicht so einen Kopf machen. Habe auch noch niemanden getroffen, dessen Schleifschutz an der 14er aufgebraucht war.
Konnte bisher keine nennenswerte Abnutzung am Schleifschutz feststellen, man sollte die Kettenpflege aber auch etwas penibler gestalten, dann gleitet die Kette auch besser über den Schleifschutz.
Achja eins noch, fahre immer zu zweit, sitzen halt beide vorne am Tank , auch viel mit Gepäck unterwegs, ich würde mir da nicht so einen Kopf machen. Habe auch noch niemanden getroffen, dessen Schleifschutz an der 14er aufgebraucht war.
,,Bitte nicht um eine leichte Bürde-bitte um einen starken Rücken"
Gruß Michael,
der aus dem schönen Nordhessen stammt
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Re: Ritzel Wechsel
Wenn das Kettenblatt größer wird braucht man mehr Kette.Also ich zähl jetzt nicht die Kettenglieder, aber die Orginale Kettenlänge hat hat noch ausgereicht. Und beim Schleifschutz ist auch noch alles OK, bin seit dem Umbau aber auch nur so 30tkm gefahren.
Gruß Dieter
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Re: Ritzel Wechsel
Danke Orginalkette = 116 Gliedermoppelche hat geschrieben: ↑16. Jan 2019 12:44 Wenn das Kettenblatt größer wird braucht man mehr Kette.Also ich zähl jetzt nicht die Kettenglieder, aber die Orginale Kettenlänge hat hat noch ausgereicht. Und beim Schleifschutz ist auch noch alles OK, bin seit dem Umbau aber auch nur so 30tkm gefahren.
Gruß Dieter
Hatte bei meiner 12er damals auch hinten 2 Zähne mehr drauf und damals hat mir der der mir den Kettensatz verkauft
hat gesagt ich brauche auf jeden fall eine längere Kette und die war dann fast zu lang.
Darum meine Frage.
Re: Ritzel Wechsel
Hallo,ich hab da ne dumme Frage. Wo bekomm ich das grössere Kettenrad mit den 2 Zähnen mehr ...?
LG Norbert
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Re: Ritzel Wechsel
Hier beim Detlef wird Dir geholfen, kaufe dort seit Jahren und bin sehr zufrieden.
https://mot-teile-borken.de/
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,,Bitte nicht um eine leichte Bürde-bitte um einen starken Rücken"
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